Sportunfall, was nun …

Wissenswertes bei Sportunfällen

Alle Mitglieder unseres Vereins sind über den Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) bei der ARAG Sportversicherung versichert. Der Sportversicherungsvertrag soll die Vereine und vor allem die ehrenamtlich in Vereinen tätigen Personen schützen.

Der Sportversicherungsvertrag ersetzt keinesfalls die private Vorsorge der Sportlerinnen und Sportler und wird diesen Personen nur bei schweren Unfällen zur Verfügung gestellt.

Kleiner Sportunfälle werden weiterhin über die eigene Krankenversicherung des Geschädigten abgewickelt.

Sportunfälle, bei denen bleibende Schäden oder gar Invalidität o.ä. zu erwarten sind sollten jedoch in jedem Fall über die Sportversicherung abgewickelt werden, da in diesen Fällen die Folgekosten des Sportunfalls von der ARAG getragen werden.

Versicherungsschutz im Probetraining

Durch eine spezielle Zusatzversicherung besteht in unserem Verein auch Versicherungsschutz bei einem Probe- oder Schnuppertraining!

Negative Auswirkungen bei einem Sportunfall während des Probetrainings sindalso nicht zu erwarten, da hier der selbe Versicherungsschutz besteht wie bei einer Mitgliedschaft in unserem Verein!

Unser Ansprechpartner falls mal was passiert

Im Falle eines Schadens ist es notwendig, eine Sport-Schadensmeldung für Unfallschäden auszufüllen. Die erste Seite der Unfallmeldung muss vom Verein ausgefüllt und unterzeichnet werden. Der Geschädigte übermittelt dieses dann an das Versicherungsbüro des LSBH. Das Formular zur Unfallmeldung könnt hier herunterladen.

Der zuständige Ansprechpartner für Sportunfälle in der KSV Auedamm e.V. ist unser Kassenwart Bernd Ziehe.

Trainer, Trainingshelfer und Übungsleiter

Der LSBH sieht als oberstes Ziel, dass alle ehrenamtlich tätigen Personen (Übungsleiter) höchst möglichen Schutz vor Regressansprüchen o.ä. genießen.

Alle Trainer und Übungsleiter im Verein sind im Gegensatz zum normalen Mitglied rundum versichert. Für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist keine (Übungsleiter-) Lizenz erforderlich.

Bei Kindertrainern reicht es aus, wenn die Aufsichtsperson ausreichende Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen hat.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf

  • Unfall-,
  • Haftpflicht,-
  • Rechtschutz-,
  • Krankenversicherung

Kommt ein Trainer oder Übungsleiter zu Schaden, so können schon bei kleinen Sportunfällen die Behandlungskosten von der ARAG teilweise übernommen werden, solange der Schaden während des Einsatzes als Aufsichtsperson entstanden ist. Weiterhin genießen alle Übungsleiter Haftpflicht sowie Rechtschutz.

Weitere und detaillierte Informationen können im „Merkblatt zur Sportversicherung“ des LSBH eingesehen werden, welches ihr hier herunterladen könnt.